IIoT Technology
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ALLGEMEINDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON IIOT TECHNOLOGY


1. Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der IIoT Technology, Beringen, (IIoT Technology) und ihren Kunden betreffend den Verkauf und die Lieferung von Produkten im Elektronikbereich (Produkte). 

2. Anwendungsbereich und Geltung 

Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen IIoT Technology und ihren Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie sind integrierter Bestandteil des zwischen IIoT Technology und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages. 

Von den AGB abweichende Bedingungen sind nur gültig, soweit sie von IIoT Technology ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden. 

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn IIoT Technology die Annahme einer Bestellung eines Kunden schriftlich bestätigt (Lieferbestätigung). IIoT Technology behält sich das Recht vor, Bestellungen nicht anzunehmen. 

4. Lieferung 

IIoT Technology liefert die Produkte ausschliesslich an gültige Postadressen innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. 

Bei den in der Lieferbestätigung angegebenen Lieferfristen handelt es sich um voraussichtliche, unverbindliche Liefertermine, die unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung des Herstellers oder Lieferanten an IIoT Technology stehen. 

Bei Nichteinhaltung von schriftlich zugesicherten Lieferterminen hat der Kunde nur dann Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Rücktritt vom Vertrag, wenn dies explizit schriftlich vereinbart wurde. 

In keinem Fall können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn Hindernisse auftreten, die IIoT Technology trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung, behördliche Massnahmen. 

5. Gefahrenübergang, Transport, Versicherung 

Bei Lieferungen bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 250’000 geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Kunden auf den Kunden über. 

Lieferungen über einem Gesamtbetrag von CHF 250’000 werden hingegen auf Gefahr des Kunden versendet, und zwar auch dann, wenn die Lieferung unter besonderen Lieferklauseln erfolgt oder wenn der Transport durch IIoT Technology durchgeführt oder organisiert wird. 

Sollten die gelieferten Produkte offensichtliche Material- oder Herstellungsmängel aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, ist der Kunde verpflichtet, entsprechende Mängel unmittelbar nach Erhalt, spätestens nach 5 Tagen, gegenüber dem Transporteur (Post, Kurier) und IIoT Technology schriftlich zu melden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transporteuers oder IIoT Technology entsorgt werden. 

6. Preise 

Die Preise der Produkte verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, netto in Schweizer Franken zuzüglich MWST. Nebenkosten (z.B. Versandgebühren, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten) sind im Preis nicht enthalten und werden separat ausgewiesen und zusätzlich verrechnet. 

Preise können ohne Einhaltung einer Frist von IIoT Technology erhöht werden. Eine solche Kaufpreiserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf bestehende Verträge, soweit die Bestellung des Kunden vor Ankündigung der Preiserhöhung eingegangen ist. 

7. Zahlungsbedingungen 

Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innert 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum oder zu einem anderen schriftlich von IIoT Technology bestätigten Termin in Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge zu bezahlen. Danach ist IIoT Technology berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 20 für jede Mahnung und Verzugszinsen von 5% ab der ersten Mahnung zu erheben. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 

Ist der Kunde mit der Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug, kann IIoT Technology zudem ohne Mahnung alle weiteren Bestellungen stornieren und/oder einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist. IIoT Technology hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten. 

8. Eigentumsvorbehalt 

Sämtliche vom Kunden bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum von IIoT Technology. IIoT Technology ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach Art. 715 ZGB am jeweiligen Wohnsitz/Sitz des Kunden eintragen zu lassen. 

Der Kunde hat die Produkte während des Eigentumsvorbehalts in einem wiederverkaufsfähigen Zustand sorgfältig aufzubewahren und zugunsten der IIoT Technology gegen die üblichen Risiken zu versichern. 

9. Prüfung, Abnahme und Mängelrüge 

IIoT Technology wird die Produkte soweit möglich vor Ablieferung prüfen. Verlangt der Kunde weitergehende Der Kunde hat die Produkte unverzüglich zu prüfen und IIoT Technology allfällige Mängel unmittelbar nach Erhalt, spätestens nach 5 Tagen, schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt. 

Zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde IIoT Technology sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt. 

Der Kunde kann einen Mangel am Produkt geltend machen, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe können insbesondere Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation sein. 

10. Gewährleistung

Bei gewerblichen Kunden (Verbraucher mit Bestellabsicht für den gewerblichen Gebrauch) sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dem Kunden stehen einzig die Garantiefrist und die Garantieansprüche des Herstellers im durch diesen gewährten Umfang und Rahmen zu. Die Garantiefrist beginnt zum Zeitpunkt der Auslieferung. 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Garantiebestimmungen des Herstellers in der Regel lediglich ein Recht auf Nachbesserung (Reparatur) bzw. Austausch (Ersatzlieferung) vorsehen, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatzansprüche oder eine Umtriebsentschädigung. 

Liegt ein Mangel vor, der nicht unter die Ausschlussgründe fällt, hat sich der Kunde für die Garantie-Abwicklung immer an IIoT Technology zu wenden, die dann den weiteren Prozess mit dem Hersteller aufnimmt. Die Lieferkosten an IIoT Technology hat der Kunde zu tragen. Die Kosten zur Rücksendung an den Kunden werden durch IIoT Technology übernommen. 

Der Entscheid über die Art der Mängelbehebung liegt in der Regel beim Hersteller. Für die Dauer der Reparatur oder der Zeit bis zur Lieferung eines Austauschprodukts besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzprodukt. Wird ein Produkt repariert oder ausgetauscht, führt dies nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer. 

Entscheidet sich der Hersteller anstelle einer Reparatur oder eines Austauschprodukts eine Vergütung auszurichten, so wird diese dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst. Die Vergütung ist in keinem Fall höher als der Kaufpreis und berücksichtigt, dass der Kunde das Produkt bis zum Eintreten des Defekts nutzen konnte. 

Stellt sich bei der Begutachtung des bemängelten Produkts heraus, dass der Mangel durch den Kunden selbst verursacht wurde oder der Mangel nicht unter die Garantie fällt, erfolgt der Rückversand auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ferner kann eine Umtriebsentschädigung erhoben werden. 

11. Haftungsbegrenzung und -ausschluss 

IIoT Technology gewährleistet, dass die Ware in funktionstüchtigem Zustand geliefert wird und die zugesicherten Eigenschaften des Herstellers aufweist. Jede weitere Haftung gegenüber dem Kunden für irgendwelche Vertragsverletzungen und den daraus entstandenen Folgen sind wegbedungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von IIoT Technology ausgeschlossen für Folgeschäden, wie Vermögensschäden, Produktionsausfall, eingeschränkte Nutzung, Verlust von Aufträgen Dritter, Ansprüche Dritter auf Konventionalstrafe, entgangener Gewinn, oder andere indirekte oder mittelbare Schäden und auf den ursprünglichen Kaufpreis des Produktes begrenzt.

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. IIoT Technology übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die im Rahmen von Reparaturarbeiten entstehen können. IIoT Technology ist nicht verantwortlich für Einschränkungen des Einsatzes des Produktes, die sich durch geänderte Normen, Software- oder Firmware-Updates ergeben. 

Im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäss Ziffern 12 (Einsatz der Produkte) und 13 (Ausfuhr / Einfuhr) erlischt jegliche Haftung von IIoT Technology vorzeitig und vollumfänglich und der Kunde verpflichtet sich, IIoT Technology gegen Forderungen und Ansprüchen Dritter zu schützen, zu verteidigen und vollumfänglich freizustellen, die auf einer vertragswidrigen Verwendung der Produkte gemäss Ziffern 12 und 13 zurückzuführen sind. 

12. Einsatz der Produkte 

Der Kunde muss die Produktspezifikationen des Herstellers beachten. Die Produkte sind nicht zugelassen für den Einsatz in sicherheitskritischen Applikationen und anderen Anwendungen, bei denen im Fall einer Fehlfunktion Lebensgefahr, Personenschäden oder schwerwiegende Sachschäden zu erwarten sind. Nutzt oder verkauft der Kunde die Produkte in solch kritischen Systemen bzw. Anwendungen und/oder beachtet er die Produktspezifikationen des Herstellers nicht, akzeptiert der Kunde hiermit, dass er allein hierfür das vollumfängliche Risiko trägt. 

Der Kunde wird die Produkte, zugehörige Technologien oder Dokumentationsmaterialien nicht in Verbindung mit Kern-, biologischen oder chemischen Waffen verwenden als auch nicht in Rakentensysteme, die fähig sind, dieselben Waffen zu transportieren, sowie für die Entwicklung sonstiger Massenvernichtungswaffen. 

13. Ausfuhr / Einfuhr 

Die Produkte der IIoT Technology sind für den Schweizer Markt bestimmt (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein). Bestimmte Produkte von IIoT Technology und damit zusammenhängende Technologien unterliegen in den USA, der Europäischen Union und/oder anderen Ländern einschlägigen Gesetzen (Exportgesetze). Der Kunde muss die Exportgesetze einhalten und alle erforderlichen Erlaubnisse, Genehmigungen und Freigaben einholen, die für die Übergabe, Transport, Verkauf, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Einfuhr der Produkte sowie der damit zusammenhängenden Technologien notwendig sind. 

Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte und zugehörigen Technologien oder Dokumentationen nicht in ein Land oder an ein Unternehmen auszuführen oder wieder einzuführen, in welchem solch eine Ausfuhr verboten ist; einschliesslich an Länder oder Unternehmen, die Sanktionen oder Embargos der United Nations, U.S. Department of Treasury, U.S. Department of Commerce oder U.S. Department of State unterliegen. 

14. Anwendbares Recht 

Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Bundesgesetzes über Internationales Privatrecht (IPRG) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. 

15. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung ist der jeweilige Sitz von IIoT Technology.